Pfarrnachricht zur Lockerung der Coronamaßnahmen

Es dürfen ab Sonntag, 07. Februar 2021 wieder öffentlich zugängliche Gottesdienste gefeiert werden!

Es sind aber nachfolgende Corona-Schutzmaßnahmen UNBEDINGT einzuhalten:

  • Verpflichtung zum Tragen einer FFP2 Mund-Nasen- Schutzmaske während des Gottesdienstes (ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahren und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können. Kinder ab dem vollendeten 6. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr sowie Schwangere dürfen auch einen „normalen“ Mund-Nasen-Schutz tragen!)
  • Mindestabstand von 2 Meter für Personen, die nicht im selben Haushalt leben (auch beim Kommunionsgang!)!
  • Das Singen ist gänzlich untersagt und das Sprechen auf ein Minimum zu reduzieren!
  • Die Wortfolge „Der Leib Christi – Amen“ während der Kommunionspendung ist zu unterlassen!
  • Friedensgruß weiterhin ohne Handreichung!

Die Wochengottesdienste (Mittwoch u. Freitag) werden in der Pfarrkirche gefeiert!

Es sind auch wieder Taufen im kleinsten Familienkreis möglich!

Bei Begräbnisse gilt nach wie vor die Höchstanzahl von 50 Personen!

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